Aufgrund meiner Ausbildung zum “Gebäudenergieberater im Handwerk” sind wir berechtigt diese Ausweise für Sie als Hauseigentümer auszustellen.
Aufgrund des Paragraphen 16 Abs. 1 + 2 der EnEV (Energieeinparverordnung) 2007 sind Besitzer von Gebäuden verpflichtet beim Verkauf oder bei Vermietung der Immobilie einen Energieausweis vorzulegen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. 1. den “Bedarfsausweis” (Berechnung des Verbrauchs Aufgrund gebäudetechnischer Daten) 2. den “verbrauchsorientierten Energieausweis” (Energieverbrauch der letzen 3 Jahre)